Das Unternehmen ist bestrebt, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die frei von jeglicher Form der Diskriminierung ist. Diese Antidiskriminierungsrichtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Auftragnehmer und externe Partner des Unternehmens im Bereich Sicherheitsdienst. Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung, Alter oder anderer persönlicher Merkmale wird nicht toleriert.
Grundsätze der Antidiskriminierung
a. Gleichbehandlung und Chancengleichheit: Alle Mitarbeiter haben das Recht auf gleichberechtigte Behandlung und Chancengleichheit, unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen. Es dürfen keine Unterschiede in der Behandlung aufgrund von geschützten Merkmalen gemacht werden.
b. Vielfalt und Inklusion: Das Unternehmen fördert Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz und erkennt die einzigartigen Perspektiven und Erfahrungen jedes Einzelnen an. Diskriminierung, Vorurteile werden nicht geduldet.
c. Vermeidung von Belästigung: Belästigung jeglicher Art, sei es sexuelle Belästigung, rassistische Belästigung oder Mobbing, wird nicht toleriert. Alle Mitarbeiter haben das Recht auf ein Arbeitsumfeld, das frei von Belästigung ist.
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Rekrutierung und Einstellung
Einstellungsentscheidungen werden ausschließlich auf der Grundlage von Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen getroffen, wie es das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland oder der Civil Rights Act in den USA vorschreiben. Jegliche Form der Diskriminierung während des Rekrutierungsprozesses ist strengstens untersagt.
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Arbeitsumfeld und Kultur
a. Respektvolles Arbeitsumfeld: Alle Mitarbeiter werden ermutigt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von Respekt, Toleranz und gegenseitiger Anerkennung geprägt ist. Diskriminierendes Verhalten jeglicher Art wird nicht toleriert.
b. Kommunikation und Offenheit: Das Unternehmen fördert offene Kommunikation und den Austausch von Ideen und Meinungen. Alle Mitarbeiter sind ermutigt, sich frei zu äußern und ihre Ansichten ohne Angst vor Diskriminierung oder Repressalien zu äußern.
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Schulungen und Sensibilisierung
a. Antidiskriminierungsschulungen: Alle Mitarbeiter werden regelmäßig in Bezug auf die Antidiskriminierungsrichtlinie geschult, um ein Bewusstsein für Diskriminierung zu schaffen und Verhaltensweisen zu fördern, die Vielfalt und Inklusion fördern.
b. Sensibilisierungsmaßnahmen: Das Unternehmen führt regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen durch, um die Mitarbeiter über die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz zu informieren und sie für diskriminierende Verhaltensweisen zu sensibilisieren.
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Beschwerdemechanismen und Unterstützung
a. Beschwerdeverfahren: Das Unternehmen stellt klare und transparente Beschwerdemechanismen bereit, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Diskriminierungsvorfälle sicher zu melden. Beschwerden werden vertraulich behandelt und ernst genommen.
b. Unterstützung für Opfer von Diskriminierung: Mitarbeiter, die Opfer von Diskriminierung werden, erhalten Unterstützung und Beratung durch das Unternehmen. Es werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu untersuchen und angemessene Lösungen zu finden.
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Verantwortlichkeit und Umsetzung
a. Führungsebene und Management: Die Führungsebene und das Management des Unternehmens tragen die Hauptverantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Antidiskriminierungsrichtlinie. Sie sind dafür verantwortlich, eine Kultur der Vielfalt und Inklusion zu fördern.
b. Überwachung und Bewertung: Das Unternehmen wird regelmäßig die Wirksamkeit der Antidiskriminierungsrichtlinie überwachen und bewerten, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Standards entspricht und kontinuierlich verbessert wird.
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Haftung und Konsequenzen bei Verstößen
a. Disziplinarmaßnahmen: Mitarbeiter, die gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie verstoßen, können disziplinarischen Maßnahmen unterzogen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwarnungen, Suspendierung oder Kündigung.
b. Rechtliche Konsequenzen: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie kann das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen und Geldbußen akzeptieren.
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